Änderung des Kamins nach Baugenehmigung?
Hallo, ich habe eine Frager zum Kaminneubau.
Ich zuge einer Modernisierung (Aufstockung, Modernisierung usw.) haben wir auch einen neuen, zweiten Kamin, geplant. Dieser befindet sich innenliegen an der Hauswand.
Die Baugenehmigung habe ich. Die Nachbarn haben auch alles unterschrieben was zu unterschreiben war.
Nachdem wir jetzt begonnen haben kam und die Frage, ob wir den Kamin tatäsichlich innen machen wollen oder doch lieber einen Edelstahlkamin außen anbringen. Hintergrund ist, dass wir für den Innenkamin 3x die Gechossdecke öffnen müssen und dies natürlch deutlich mehr Aufwand bedeutet als ein Edelstahlkamin außen.
Gleichzeitg kam aber die Frage ob wir das nun mit der bestehenden Baugenehmigung so machen dürfen oder ob wir dies nachträglich wieder genehmigen lassen müssten. Der Kamin würde tatsächlich nur 1m nach außen versetzt sein. In den genehmigten Pänen taucht der Kamin so aber nicht auf. Und bevor später irgendjemand meckert bzw. überhaupt meckern kann würde ich das gerne abklären.
Wir bauen in Bayern, da ja die Bauordnung etc. in den einzelnen Bundesländern teilweise deutlich voneinander abweicht.
Danke für eure Antworten