1.) Schwere Körperverletzung kann es nicht sein, dafür müsste derjenige schon schwere und langfristige Schäden davon getragen haben, bei einer Ohrfeige wohl unmöglich (siehe §226 StGB: http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html)

2.) Eine gefährliche Körperveletzung (§224 StGB) könnte man konstruieren, wenn es aber wirklich nur eine Backpfeife mit der nackten Hand in einer 1 gegen 1 Situation war ist auch das kaum konstruierbar.

3.) Man kann in solchen Fällen wohl nur eines sagen: Ein Anwalt ist hier das einzige wirklich sinnvolle und sichere Mittel.

MfG

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