du musst schon so einiges auswendig lernen, aber die gesetze an sich nicht... die prägst du nach ner zeit selber ein.... du musst bestimmte definitionen kennen- die sollte man auswendig lernen. bei den gesetzen musst du nur wissen wo was steht... ich mein so tragisch ist das nicht iwann hat das jeder drauf... am anfang erscheint das alles bisschen viel aber wenn man die nötige ausdauer und den willen hat dann schafft man das schon... es ist nichts umöglich ;)
bewerbe dich einfach ohne auf die NCs zu achten....ist ne glückssache :)
Ich an deiner stelle würde eine SMS schreiben... Jetzt nicht so eine von wegen ja hab dich vermisst oder so oder es war schön mit dir... Einfach mal so na wie geht's so kumpelhaft... Die meisten mädchen warten eig darauf dass der junge schreibt... Sei nicht zu aufdringlich, dass sie denkt oh Nein nicht noch so ein schleimi, aber auch nicht zu distanziert, dass sie denkt sie wäre dir egal.. So ein Zwischending...
Sobald du fristgerecht gekündigt hast und du dir auch sicher bist, dass deine willenserklärung dem Vermieter auch zugegangen ist, dann kannst du ausziehen... Weil wenn du wirklich alles versucht hast, ist es so als würde er es nicht wollen und absichtlich nicht darauf reagieren, weil er genau weiß, dass ein schweigen keine erklärung ist... Aber sobald er die Kündigung gelesen hat, gilt sie... Wenn du jetzt ausziehst, ist es kein Problem, aber das mit dem nachmieter schon... Am besten du erkundigst dich mal bei einem Anwalt...