Zunächst mal ein provozierender Einwurf bzgl Türkei:

Die Türkei wird von einer Pro-Missbrauchs-Partei regiert. Die AKP wollte nicht nur Sex mit unter 15-Jährigen legalisieren, sondern auch Missbrauch straffrei stellen, wenn das Opfer geheiratet wird. Alles hier nachzulesen:

https://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-missbrauch-von-minderjaehrigen-koennte-bei-heirat-straffrei-bleiben-a-1122037.html

Nun sachlich zur Frage der "kurzen" Strafen in DE: Missbrauch ist nicht gleich Missbrauch. Eine unsittliche Berührung oberhalb der Kleidung am Oberschenkel oder ein Klapps auf den Po eines Kindes, all das reicht vor Gericht völlig aus für eine Verurteilung für Missbrauch. Der Strafrahmen sind mindestens 1 Jahr bis höchstens 5 Jahre Haft. Hier werden bei bisher unbescholtenen Ersttätern meist Bewährungsstrafen ausgesprochen.

Wenn aber jemand ein Kind "schwer" missbraucht, also vergewaltigt, bekommt er nach dt. Gesetz mindestens zwei Jahre (damit ist auch keine Bewährung mehr möglich) bis zur Höchststrafe von 10 bzw 15 Jahren. Meine Meinung: Wenn jemand ein kleines Kind unter 12 bzw 13 Jahren vergewaltigt, sollten Richter sich am oberen Strafrahmen ab acht oder neun Jahren Haft aufwärts orientieren.

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