Hallo ich habe folgende Frage.... Ich war vor zwei Wochen krank und habe mich Vorschriftsmäßig direkt am ersten Fehltag krank schreiben lassen. Meinem Arbeitgeber habe ich darauf eine Mail mit dem Bild der Krankmeldung geschickt und er erhielt das Original am nächsten Tag mit der Post. Heute habe ich aus meinem Briefkasten eine Abmahnung geholt mit folgender Begründung:
"Wir mahnen sie auf Grund einer Lüge ab, Sie teilten uns mit das sie wegen schlechtem schlaf nicht zur Arbeit erschienen, wie wir heraus fanden, waren sie allerdings auf Grund einer Magen-Darm-grippe nicht anwesend."
Jetzt habe ich heraus gefunden, das die Kennzahl auf dem schreiben für meine Krankenkasse auf dem Bild in der Mail zu sehen war. Über diese Kennzahl googelte mein Arbeitgeber die Diagnose. Meine Frage .... darf er das und ist die Abmahnung rechtens? Meiner Meinung habe ich nicht gelogen... ich habe meinem Arbeitgeber nicht gesagt was mir fehlt sondern nur das ich auf Grund der Magen-Darm-grippe nicht geschlafen habe und mich deswegen nicht arbeitstauglich fühlte. Wäre nett wenn mir dazu jemand was sagen könnte am besten vielleicht auch mit einem Auszug aus dem Arbeitsschutzgesetz.
Danke schon mal!