Ich war heute bei meinem Anwalt und der meinte das man nicht sicher sein kann ob ich vor dem OLG gewinnen werde und dann die gefahr rein laufe hier enstrafe zu machen weil in Nähe münchen also in landsberg ist es schwer geworden das man auf 2/3 rauskommen tut.

Er meinte ich soll mich jetzt nach berlin anmelden den dort bekomme ich zwischen halb und 2/3 raus also bei mir im fall nach ca. 10 monate und ich habe noch 24 monate rest. und hier würde ich dann des weitern probleme bekommen weil ich italiener bin also abschiebung oder kp.

Kann ich nicht erst mal hier auf therapie die adresse angemeldet bleiben dann und 2ter wohnsitzt berlin falls alles schief geht?? oder wie ist es eig. in köln mit offener vollzug und 2/3???

hat jemand ein Tipp für mich??????

LG

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StVK hat es abgelehnt um genau zu sein die rechtspflegerin sie hat es so begründet:

"motor" für die straftaten war die Absicht, gewinne zu erzielen und sich eine Einnahmequelle von einiger dauer und einigem Umfang zu schaffen.Die btmg-abhängigkeit hingegen war nicht Ursache der straftaten, sondern nur begleitendes Merkmal. Somit fehlt es an der erforderlichen Kausalität.

aber in mein urteil steht das "die taten im wesendlich im hintergrund der btmg.abhängigkeit stand"!?

ja geht um eine freiheitstrafe aber bei verhandlung hat der richter den haftbefehl auser vollzug genommen und zu mir gesagt ich soll mir ne kostenzusage holen und auf therapie den zu verhandlugzeit saß ich bereits 11 monate in U-haft und 2jahre und 11 monate habe ich bekommen. Und meine verurteilung lief per deal!

und ich bin ja bereits seit 2 monate auf therapie

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Ja das mach ich jetzt auch wie viele instanzen habe ich ist die nächste stufe schon des OLG???

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