Fristsetzung für die Abholung nach §?
Hallo,
ich habe meine Beziehung letztes Jahr im August beendet. Ich war so fair und habe meinen Ex noch bis November hier wohnen lassen, unter der Vorraussetzung sich zeitnah eine eigene Wohnung zu suchen. Er tat jedoch nichts dergleichen und entsprechend meinte er, er könne weiterhin auf meine Kosten hier wohnen bleiben, bis ich Ihn dann im November "gebeten habe" zu gehen.
Nun ist er seit November nicht mehr hier, jedoch seine Sachen schon. Die halbe Garage, mein halbes Lager, ein paar Möbel und noch ein Großteil seiner Klamotten usw nehmen mir unheimlich viel Platz weg. Ich bin der Meinung, das ich nach 8 (!) Monaten echt erwarten kann, das "endlich abschließen" zu dürfen.
Ich würde Ihm nun schriftlich per Einschreiben/Rückschein eine "Räumungsaufforderung mit Fristsetzung" senden. (Habe herausgefunden, bei wem er derzeit untergekommen ist) Wie oft muss ich eine Frist setzen, obwohl ich Ihn seit über 5 Monaten nun schon mehrmals gebeten habe, dies zu tun? Per Whats App und am Telefon. Es gibt 6 Parteien im Haus, die mir den Auszug seinerseits bestätigen können.
Gibt es hierfür einen Gesetzlichen Paragraphen, oder eine Regelung, ab wann ich seine Sachen entsorgen, bzw. auch verkaufen darf?
Er schuldet mir noch fast 5000,-€, da er seit April keine Miete, keine Nebenkosten, auch keine weiteren gemeinsamen Kosten mehr mitbezahlt hat. Ich habe auch kein Geld fürs "ein/unterstellen" von Ihm verlangt, da ich das sowieso nicht von Ihm bekommen würde.
Wer weiß hier genaueres und hat für mich einen guten Ratschlag.
Danke schon mal im Voraus!