Hallo...

Zu den Konto- und Kundendaten... §65 SGB I Absatz 3 (3) Angaben, die dem Antragsteller, dem Leistungsberechtigten oder ihnen nahestehende Personen (§ 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Zivilprozeßordnung) die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, können verweigert werden.

Dies tritt dann ein, wenn Du in Deinem Vertrag mit dem Kunden eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet hast!!! Die Arge hat nicht das Recht diese Einsicht zu fordern.

Ich kann nur jeden selbstständigen Hartz IV Empfänger nahelegen einen Anwalt zu nehmen !!!

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