Also prinzipiell muss man das Jugendamt da nicht in seine Wohnung lassen, da es aber bei einem Sorgerechtsstreit um das Wohl des Kindes geht, muss sich das Jugendamt natürlich ein Bild von dem Lebensumfeld des Kindes machen, um den bestmöglichen Eindruck davon zubekommen, wo das Kind am besten aufgehoben ist. Wenn es nun wirklich soweit kommt, dass ein Sorgerechtsstreit vor Gericht ausgetragen wird, dann ist es üblich, dass das Jugendamt dort eine Beurteilung darüber abgibt, wo das Kind am besten leben sollte. Diese Beurteilung ist für den Richter schon sehr entscheidend, auch wenn er natürlich sich nochmal selbst mit dem Kind alleine unterhalten wird-zumindest wenn das Kind noch jünger ist, wovon ich jetzt mal ausgehe. Lässt man das Jugendamt dann also nicht in seine Wohnung, entsteht da natürlich ein eher schlechter und unkooperativer Eindruck, der sich negativ auswirken kann. Einen besseren Eindruck macht es also eher, wenn man das Jugendamt herein lässt und den entsprechenden Mitarbeiter auch ohne etwas zu sagen, sich mit dem Kind allein unterhalten lässt. Das dieser danach fragt ist nämlich mehr als wahrscheinlich. Bezüglich der Gerichtspflege habe ich das eigentlich so in Erinnerung, dass diese auch vom Jugendamt ist und als sowas wie ein rechtlicher Vertreter des Kindes anzusehen ist. Weiß das jetzt aber auch nicht mehr ganz so genau, da ich das halt nur aus Sicht eines ,,Kindes'' beurteilen kann und nicht als Elternteil...

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Also in meiner mündlichen Prüfung war das so, dass sich der erste Prüfungsteil, in dem du ja einen Text zur Bearbeitung bekommst, sehr nah an der Aufgabenstellung einer Klausur orientiert hat. Bei uns bestand diese immer nur aus 3 Fragen, die beantwortet werden mussten, was in der mündl. Prüfung genauso war.

Die erste Aufgabe war dann: Geben Sie das Anliegen/zentrale These/Grundproblem des Autors wieder und erarbeiten Sie seinen Argumentationsgang.

Bei der zweiten Aufgabe musste man dann die Meinung des Autors des vorliegenden Textes mit einem anderen Theoretiker, den man aus dem Unterricht kannte, vergleichen.

Und bei der letzten Aufgabe musste man dann Stellung zu beiden Theorien nehmen und deren Plausibilität bewerten.

Im zweiten Prüfungsteil war das dann so, dass da halt Fragen zu den Themen dran kamen, die im Prüfungsteil 1 noch nicht dran gekommen sind. Also zum Beispiel: Beurteilen Sie Mills Utilitarismus und setzen Sie ihn in Verbindung mit Bentham. Oder auch einfach nur: Erläutern Sie mir Hobbes Staatsphilosophie und nehmen Sie dazu Stellung oder wenn du bspw. erzählt hast, dass Popper der Ansicht ist, dass man nichts zu 100% wissen kann und man alles hinterfragen soll, dass du dann gefragt wirst, welcher Theoretiker auch so denkt. Naja und sonst kann es halt auch passieren, dass du auf etwas, was du bereits erklärt hast, nochmal spezifischer drauf eingehen sollst.

soo...hoffe ich konnte dir helfen und wünsche dir viel Glück bei deiner Prüfung!   

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Ich selbst hab da jetzt zwar auch noch nicht sooo viel Erfahrung, aber was mir geholfen hat, sind folgende Websites:                                                             http://bwt.planet-beruf.de/https://www.audimax.de/bewerbung/http://karrierebibel.de/ (da musst du ein bisschen scrollen bevor links ,,tipps zur bewerbung'' steht)wobei ich jetzt auch nich immer alle angaben im anschreiben mit reingebracht hab, die da vorgegeben werden...wurde aber trotzdem zu Vorstellungsgesprächen eingeladen alsooo :D

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