uff, das sind 1,5 Seiten Text. Die Frau Azubi hat vorher einen super Job gemacht, doch auf einmal ist sie sehr verschlossen und macht weniger gute Arbeit. Wird von ihrem Chef drauf angesprochen, sie bessert sich.
Dann lassen die Arbeitsleistungen wieder deutlich nach. Sie macht bei ihrer Arbeit viele Fehler.
Dann auf einmal erscheint sie 3 Tage nicht auf der Arbeit. Unentschuldigt. Keiner hört was von ihr. Die Kollegin fährt zum Elternhaus, wo die junge Frau lebt. Dort erklärt ihr Frau Azubi und die Mutter dass der Freund ins Drogenmillieu abgerutscht ist und sie versucht hat ihm zu helfen.
Frau Azubi erscheint wieder auf der Arbeit und sagt es kommt nicht wieder vor. Der Ausbildungsbeauftragte ist verständnisvoll, die Ausbilderin ist eine ganz autoritäre und harte Frau und stellt sich nun die Frage, ob sie Schadensersatz verlangen kann.
so die Geschichte abgekürzt...
Antwort
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Es geht konkret um folgende Fragen:
1) Die Alpha AG und die Beta AG wollen einen Gewinnabführungsvertrag schließen. Der Gewinn der Beta AG soll an die Alpha AG fließen. Skizzieren Sie, wie die Interessen der außenstehenden Aktionäre der Beta AG gewahrt
werden.
2) Welche Gefahr kann im Grundsatz für die Gläubiger der Beta AG in einem Gewinnabführungsvertrag
zu sehen sein?
Irgendwie hab ich es auch mit Dr. Google nicht hinbekommen :-(