Soweit wie ich gehört habe, zahlt dein Arbeitgeber dir das Gehalt auch bei der Schließung deiner Firma. Dein Arbeitgeber kann das Geld (dein Gehalt) dann vom Bundesland glaube ich war es zurückfordern. ( siehe https://www.dgb.de/themen/++co++fdb5ec24-5946-11ea-8e68-52540088cada unter Punkt 8)

...zur Antwort