Danke für Deine Antwort!

Es geht hier nur um EINEN Gläubiger, die damalige Hausbank, die in 1992 eine Immobilie finanzierte, die zwangsversteigert wurde.

Wäre es eine eine "kleine" Forderung von damals, mir würde der Anstand gebieten das zu regeln.

Einen hohen 5-stelligen Betrag kann ich jedoch niemals schultern.

Danke dennoch, dass Du Dich mit meinem Anliegen befasst hast! - Mela

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