⁶Danke für's Antworten. Habe mir das schon fast gedacht, dass die Aufrechnung nicht zulässig ist. Die Mietschulden werden gemäß einer schriftlichen Vereinbarung in monatlichen Raten abgetragen, sprich eine Tilgung erfolgt. Und nee, das ist keine Endabrechnung sondern eine ganz normale Betriebskostenabrechnung. Was allerdings noch nicht enthalten ist sind die Heizkosten.
Die Abrechnung erfolgte auch größtenteils nach vorgegebenen Verteilerschlüsseln, daher die identischen Summen