Guten Abend

Folgendes hat sich zugetragen: ich bin mit meinem Sohn zu meinem Lebenspartner in die Wohnung eingezogen, meine Möbel und Kartons die nicht in die Wohnung passen lagerten wir erst einmal in seinem Kellerraum. Den Keller können wir einmal über den Haupteingang durch den Hausflur erreichen, (sehr schmaler Durchgang) und einmal über die Außentreppe. Damit ich als Frau nicht so einen weiten Weg mit den schweren Möbeln habe, parkte ich den Anhänger rückwärts vor der Außen Kellertreppe. Sofort kam der Nachbar heraus und forderte mich sehr unhöflich auf sofort den Wagen dort weg zu stellen da es sein gemieteter Stellplatz wäre. (Er besitzt nicht einmal einen Pkw)

Die Auffahrt/der Stellplatz ist von der Straße aus gepflastert direkt zur Kellertreppe. Es mag ja sein das der Nachbar den Stellplatz gemietet hat, nach meinem Rechtsverständnis jedoch müsste er uns in solchen fällen den Zugang beziehungsweise das Weg Recht zugestehen.

Die Außen Kellertreppe ist ja für jede der vier vorhandenen Mietwohnungen vorgesehen.

Nun die Frage, darf der Nachbar uns wirklich die Nutzung der „Auffahrt“/(seinen Stellplatz )Verwehren?

Bei einer Nutzung von circa 15 Minuten Bedarf es da die Stimmung Des Nachbarn wenn er die Auffahrt als PKW Parkplatz gemietet hat?

Ich hoffe ich habe mein Anliegen deutlich formuliert und freue mich auf Antworten. Liebe Grüße