Antwort
Das mit dem Wegerecht und der Wertminderung des dienenden Grundstückes soll ja vermieden werden indem der Zugang bei beiden Grundstücken separat ausgeführt wird. Dies ist ja bei Eckgrundstücken zumindest theoretisch möglich und wird in der Praxis auch so umgesetzt. Bezüglich bewässerung, Einfahrt usw. muss man halt klären wie hoch die extra Kosten sind