Antwort
Danke für die Antworten. Natürlich habe ich die Gegenseite informiert, bei der Schadensbeseitigung habe ich auch noch in geistiger Umnachtung mit Hand angelegt. Die Beule in der Dachrinne ist mir egal, allerdings nicht die Funktionsweise. Ich sehe keinen Grund in Vorleistung zu gehen.Mein Gedanke ist über's BGB und dann ans Amtsgericht❓
Ich bin in der Berliner-DDR stationiert und Gemeinwohl ist hier nicht bekannt