Ob er die Deutsche Staatsbürgerschaft hat ist in diesem fall egal.
Meine Beiden Brüder (Deutsch/Griechische Staatsbürgerschaft) Mussten zum zuständigen Konsulat und einen Nachweis erbringen warum sie ihre wehrpflicht in Griechenland nicht antretten können.(Wehrpflichtfreistellung)
Ihre Ausbildungsverträge haben gereicht und die mussten eine gesamte Meldebescheinigung erbringen um nachzuweisen das sie tatsächlich in Deutschland gemeldet und beschäftigt sind.
Ist das erledigt waren sie freigestellt von der Wehrpflicht.
Soweit so gut. Aber sollten meine beiden Brüder, aus welchen gründen auch immer, bis zu ihrem 36 Lebensjahr, 6Monate Arbeitslos oder auch 6Monate in Griechenland am stück sich befinden, würde ihre Freistellung zurückgezogen werden und sie würden eingezogen werden für den Wehrdienst.
Natürlich gild die Freistellung auch nur dan solange wie die Arbeits-/Ausbildungsverträge dan gelten. Dannach muss man nachweisen das man immer eine Arbeitsstelle hat.
Ebenso eingezogen wird man wenn man nicht nachweisen kann das man nach der Schulpflicht, eine Arbeit/Ausbildung hat oder Studiert.
Ich hoffe das Hilft dir :)