ich bin mir nicht ganz sicher aber solange du die richtlinien erfüllst darf es hier keine ablehnung geben denn ob du bereits eine bafög-relevante ausbildung abgebrochen hast spielt keine rolle solange du die aufgelaufenden kosten zurück erstattest.

das könnte vielleicht auch ein argument sein um deinen sachbearbeiter zu überzeugen. aber bevor du da in die argumentatsnot gerätst solltest du dich auch in rechtsforen schlau machen.

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wenn er nach einem jahr wieder einen job hat...naja muss jeder selber wissen was er tut. es ist nur nicht so leicht einen neuen job zu bekommen...und schon gar nicht wenn im lebenlauf steht, dass er ein jahr arbeitslos war. mal davon abgesehen, wenn er nach einem jahr keinen job findet wird das arbeitsamt keinen cent mehr zahlen denn alg2 ist an die privat einkünfte gebunden...wenn die einen bestimmten betrag übersteigen, muss er sein privatvermögen verbrauchen. das kann bei dem lebenswandel recht schnell gehen.

mich füllt der beruf aus...ich würde immer wieder arbeiten gehen auch wenn ich millionär wäre.

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ja das gibt es durchaus.

schau mal hier:

http://www.pflege-erfahrung.de/index.php/S/Pflegeheime.html

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hi,

es gibt bei ebay einen speziellen punkt in der man uservergehen melden kann. dort existiert auch ein punkt der sich genau mit dem erpresserverhalten beschäftigt. du klickst einfach an das er dir droht und schreibst in das freifeld den hergang. die reagieren bei ebay sehr empfindlich auf erpresserverhalten.

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