ich bin mir nicht ganz sicher aber solange du die richtlinien erfüllst darf es hier keine ablehnung geben denn ob du bereits eine bafög-relevante ausbildung abgebrochen hast spielt keine rolle solange du die aufgelaufenden kosten zurück erstattest.
das könnte vielleicht auch ein argument sein um deinen sachbearbeiter zu überzeugen. aber bevor du da in die argumentatsnot gerätst solltest du dich auch in rechtsforen schlau machen.