Hallo,
bevor ich die Frage stelle, habe ich schon mehrere Aussagen zu diesem Thema gelesen, sicher bin ich aber weiterhin nicht. Es geht um eine Zwischenablesung der Heizkosten beim Auszug. Der Mieter ist Mitte Januar 2008 verstorben. Anfang Januar 2008, bevor er starb, wurde eine Jahresableung durchgeführt und die Röhrchen ausgewechselt. Die Wohnung wurde Ende Febraur von der Wohngesellschaft abgenommen. Die Kinder der verstorbenen Person haben am 28.02 eine Zwischenablesung der Heizkosten (Röhrchen) auf Rat der zuständigen Person der Wohngesellschaft veranlasst. Alle abgelesene Röhrchen haben 0,00 gezeigt.
Jetzt kam die Nebenkostenabrechnung, die vollständig falsch war. Klar, die Heizkosten wurden anteilig berechnet und andere Kosten unberechtigt ins Rechnung gestellt. Nach langen hin und her wurden alle strittige Punkt anerkannt, ausser einem. Die Wohngesellschaft stellt die Kosten der Zwischenablesung in der Höhe von 52€ (vom 28.02) in Rechnung. Laut BGH-Urteil vom 14.11.2007 sind aber Kosten der Zwischenablesung, die wegen Auszug eines Mieters vor Ablauf der Abrechnungsperiode keine Betriebskosten, sondern Verwaltungskosten und fallen dem Vermieter zur Last.
Der Vermieter argumentiert, dass es sich hier nicht um Nutzerwechselgebühren handelt. Kann mir jemand sagen, wie der Fall zu lösen wäre?
vielen Dank