Der Vermieter meint, dass der Mieter als Kostenverursacher zahlen muss. Das Urteil von BGH sagt das Gegenteil. Bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen oder darf er die Kosten vom Steuer absetzen und auf alle Mieter umwälzen? Wenn die Tochter des Verstorbenen weigert sich die Kosten zu tragen, was passiert weiter? Da der Vermieter sowieso Geld zurück zahlen muss, wird er wahrscheinlich sich weigern die Kosten für die Zwischenablesung zu erstatten.

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