Also es gibt zwei Möglichkeiten, wenn ein Unterhaltstitel vorhanden ist,also vom Gericht, damit wir uns Richtig verstehen, dann muss die Arge diesen auch mit in Euren Bedarf rechnen und selbigen zahlen, wenn es keinen Gerichtlichen Unterhaltstitel gibt ,sondern nur das Jugendamt Forderungen an euch stellt, dann muss Ihr in einen Brief ans Jugendamt klarstellen, das Ihr Leistungsunfähig seit! H4 wird nur Gezahlt also der Kindesunterhalt wenn es auch tatsächlich einen Titel gibt. Wenn nicht ist dein Mann nicht Leistungsfähig!!! Bis er wieder genug verdient! Das Jugendamt ist ein schwerer Brocken also nicht einschüchtern lassen, wenn Sie eure Leistungsunfähigkeit nicht anerkennen wollen, dann dauer hinweisen ,das ohne einen Gerichtlichen Unterhaltstitel Ihr nichts zahlt ! Und BITTE nie einen Titel beim Jugendamt unterschreiben!
Wenn eine Tochter bei Dir lebt und eine bei deiner Exfrau hebt sich der Unterhalt auf insoweit beide Kinder noch Unterhaltsberechtigt sind also unter 25J ohne Einkommen,Du kannst deiner Ex einen Brief schreiben indem Du darauf hinweist dass Du den Unterhalt einstellst weil ihr beide jetzt ein Kind aus Eure Ehe versorgt! Oder es vor Gericht klären lassen! Dein Steuerlicher Vorteil wird in den meinsten Fällen schon durch das Kindergeld abgedeckt ,dass Du jetzt für deine Tochter bekommen mußt!Wenn kein unterhalt gezahlt wird hat man weiterhin Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag!
Nein, Du schicks dem Jobcenter eine Kopie deines Unterhaltsurteil und weist darauf hin das Du bereits nach selbigen auf Konto ...Unterhalt zahlst! Einen Unterhaltstitel als Anspruch gibt es nur einmal und die Zeitliche Begrenzung ist auch vom Jobcenter genau so einzuhalten samt Titel mehr mußt Du nicht zahlen! Und auch das Jobcenter brauchte eine Titel um überhaupt etwas von Dir zu fordern! Also einfach Titel schicken darauf verweisen und fertig!
Dein Anwalt weiß was zu tun ist, es ist ein noch offendes Verfahren, wenn man vor Gericht Einspruch einlegt und somit kann auch noch nichts gepfändet werden, du mußt deinen Anwalt sagen dass er sich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzt, mit den Unterlagen des Einspruches ist die Pfändung bis zum Urteil einzustellen! Aber wie gesagt dafür hast Du einen Anwalt wenn der noch schläft solltest Du Ihn mal wecken!
Nein bei 900.-€ Ausbildungsgeld nicht mehr damit liegt Sie über 300.-€ über den Satz! Aber das heißt nicht das dein Vater für Dich keinen Unterhalt zahlen muß, wenn Du über 18 J bist müssen beide Elternteile Unterhalt zahlen und wenn Du noch unter 18 J bist nur dein Vater wenn Du zu deiner Mutter ziehst, wie hoch richtet sich nach dem Einkommens deines Vaters! Du kannst Dich ans Jugendamt wenden oder aber ans Gericht(Anwalt).
Teesauger brauchst Du erstmal nicht, die ersten Wochen solltest Du nur auf Milch zurück greifen ,eine Hebamme wird dir alles genau erklären! Was die Flaschen angeht so sind 6 Flaschen eine gute Zahl um nicht zu oft Abwaschen zu müßen aber das liegt alleine an dir! Wichtig ist auch das Du unbedingt bei einem Milchprodukt bleibst aber auch das kann Dir eine Hebamme gut erklären!
Die Kinder deiner Frau, werden wahrscheinlich nicht über Dich Familienversichert, denn es gilt wenn Kinder Unterhalt bekommen, der Unterhaltspflichtige in Deutschland wohnt, dieser auch die Kinder über sich Familienversichern muss! Das kann deine Frau auch selber bei der Krankenkasse des Unterhaltspflichtigen beantragen, unabhängig vom Einverständniss des Unterhaltspflichtigen, sind Krankenkassen verpflichtet Kinder mit beim Unterhaltspflichtigen(Vater)zu versichern, dieses gilt solange deine Frau nicht selbst Pflichtversicher(also in Arbeit) steht,dann kann Sie die Kinder auch über sich Familienversichern. Nur Unterhaltspflichtige können Kinder Familienversichern.
Hast Du einen Ablehnungsbescheid vom Amt, wenn ja dann einen Widerspruch schreiben, Du hast H4 Anspruch! Wenn Sie es Dir nur gesagt haben ,dann gehtst Du nochmal zum Amt und zwar zum Teamleiter und stellst da einen Neuen Antragt! Deine Elern müssen Unterhalt für Dich zahlen, geht zum Anwalt Familie und Sozialfachrechtanwalt und stelle da eine PKH Antrag und eine Klage auf Unterhalt!Aber erst zum Amt wie gesagt die müssen zahlen ob Sie wollen oder nicht, das Geld können Sie sich dann von deinen Eltern zurück holen in soweit Sie genügend haben!
Deine Mama kann sich auch ohne Geld einen Anwalt nehmen, Sie muss einfach zu einen Familienanwalt gehen, der wird Ihr dann genau erklären ,wie das Alles läuft und was Sie beantragen muss. Dieser Anwalt wird auch dafür sorgen, das deine Mama Geld bekommt und auch das mit dem Wohnen wird er Ihr sagen. Du meine Kleine solltest dass aber alles deine Mama und deinen Papa selber machen lassen, Sie sind deine Eltern und Du bist das Kind nicht anders rum! Wenn deine Mama wirklich deinen Papa verlassen will ,dann weiß Sie auch wie man das Macht. Manchmal sind die Großen nicht so einfach zu verstehen, Sie sagen etwas ,was Sie tun wollen, dann aber nicht wirklich machen. Gibt deinen Eltern Zeit herraus zu finden was Sie wollen und Du machst und sorgst Dich nur um deine Sachen, Du bist noch zu Klein um Dich um die Sorgen deiner Eltern zu kümmern, sprech doch mal in der Schule mit einen Vertrauenslehrer über diese Dinge, der wird Dir sicher helfen können! Du kannst auch beim Jugendamt Dir einen Rat holen aber nicht hier, OK!
Vermögen wird beim Antrag auf das Kindergeld bei über 18 Jährigen mitangerechnet, eigendlich. Wenn das (Kind)zudem nicht mehr Zuhause wohnt haben Eltern(teile) auch keinen Anspruch mehr selbiges zu beziehen, dass kann das Kind jetzt selber machen, also es muss dem Kind ausgezahlt werden. Also Nein die Eltern dürfen das Kindergeld nicht für sich beanspruchen und ja Du kannst(wenn überhaupt noch ein Anspruch besteht) das Kindergeld selbst beziehen!
Du kannst über das Jugendamt deine Aufkunftspflicht geltend machen und Dir das Krankheitsbild schicken lassen, aber solange Sie unter 18 Jahre ist kannst Du selbst wenn es Fauelheit wäre nichts machen,dennoch ist das Jugendamt verpflichtet Dir wenn Sie für Mutter und Kind den Unterhalt bei Dir fordern, Dir die Auskunft zu geben, einen Brief schreiben indem Du um selbige Bittest, am besten mit Kopie des Schreiben was Du von Ihnen bekommen hast!
Bei deinen Antrag auf BAföG hast Du da deine Unterhalt vom Vater mit angeben, wenn ja dann wird dein Antrag einschließlich Unterhalt berechnet,also niemand kann da etwas abziehen, wenn nein mußt Du dass nachholen,wende Dich ans Amt. Allerdings sehe ich schon das Du noch Zuhause wohnst warum dann BAföG, Du lebst bei deiner Mutter und bekommst Unterhalt sowie Kindergeld, also warum dieser Antrag? Du weißt auch dass deine Mutter Dir auch zu Unterhalt verpflichtet ist aber der B-Antrag geht erst wenn Du ausziehst,falls dein Geld nicht reicht.
Du solltest auf ein Gerichtlichen Kindesunterhaltstitel warten, bzw einen Anstreben, in der Bedarfgemeinschaft bekommen deine Kinder nicht den Mindestunterhalt nach der Richtlinie der Düsseldorfertabelle sondern nach den SBGII also H4, einschließlich Kindergeld hat ein Kind bis 7 Jahren also nur einen Bedarfsanstruch von 215.-€ dann 250.-€! Das sollte man wissen, wenn Du Dir einen Anwalt suchst, versuche einen mit Schwerpunkt Familienrecht und Sozialrecht zu bekommen! Denn wie gesagt wenn ein Familengericht auf Mindestunterhalt der DT besteht aber Mutter in H4 lebt muss ein Gericht anderes entscheiden, da die Kinder nur H4 Bedarf behalten
Du kannst nichts abziehen, denn das Geld bekommt das (Kind) und dieses muss ,wenn es keinen Unterhalt bekommt also mit 18 Jahren von beiden Eltern eine Unterhaltsklage machen. Es liegt also an dem Kind dass jetzt alleine wohnt zu sehen wie es an seinen Unterhalt kommt! Und das wiederrum wurde dann ein Gericht entscheiden oder für den Fall das es H4 bekommt ,sich das Amt bei beiden Elternteilen melden.
Die Antwort liegt eigendlich auf der Hand, deine Blase ist voll, weil nicht mehr viel Platz da ist, wird der Bauch hart,wenn man eine volle Blase hat oder zuviel gegessen hat, bei Blähungen natürlich auch. Für dein Bläh-Problem würde ich Dir raten Kümmel-Fenchel-Tee zu trinken, das hilft auch bei Stuhlgang. Und sorgen mußt Du Dir nicht zuviele machen gerade wenn wie Du beschreibst es sofort aufhört beim WC-Gang einfach mehr gehen und auch das ist normal!
Er kann eine Klage einreichen auf Abänderung des Trennungsunterhalt für seine Nochfrau , in diesem Verfahren kann er dann auch angeben ,das Sie einen Lebensabschnittpartner hat und so weiter, wenn Sie arbeitet ,warum muss er denn überhaupt noch für Sie zahlen? Die Wäsche die Du da waschen willst, das würde ich nicht machen, also lieber Gerichtlich eine Abänderungsklage,das sieht besser für alle aus!
Keinen Unterhalt, man muß dazu einen Antrag bzw dem Jugendamt oder Sozialamt einen Brief schreiben und seine Leistungsunfähigkeit angeben! Dann bekommt man Unterlagen die man auszufüllen hat und alles wird berechnet!
Ihr geht jetzt zum Standesamt und gebt eine Vaterschaftsanerkennung auf,(das kann man vor der Geburt machen,wenn Beide es wollen),dann machst Du eine Kopie davon und eine Kopie von deinem Mutterpass beides schickt Ihr zum Jugendamt wo er den Kindesunterhaltstitel gemacht hat mit einem Schreiben, das Ihr dann das Kind bekommt und weil es sein Kind ist Sie Bittet Ihr darum, den Kindesunterhaltstitel ab Zeitpunkt des Mutterschutzes/der Geburt des Kindes neu zu berechnen . Falls Sie diese nicht tun würden Bittet Ihr um Stellungsnahme und dann müßtet Ihr vor Gericht eine Kindesunterhaltsabänderungsklage stellen!
Wenn er keine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat kann Ihn ohne eine Gerichtliche Vaterschaftsklage erstmal niemand etwas! Das heißt erstmal muß Festgestellt werden das er auch Wirklich der Kindesvater ist! Zweitens wenn die Kindesmutter verheiratet ist kann Sie kein Unterhaltsvorschuss beantragen und bekommt auch keinen! Er sollte mit seinen Brief einen Anwalt aufsuchen und all das Gerichtlich klären lassen! Denn ohne Vaterschaftsanerkennung die er Unterschrieben hat oder eine Vaterschaftsfeststellungsklage gibt es auch keine Ordnungswidrigsanzeige, da scheint etwas nicht so ganz zu stimmen! Also Anwalt nehmen!
Was soll das heißen Du hast dem Jugendamt die Hälfte des Kindergeldes abgetreten? Bei den Unterhaltszahlungen für Kinder bekommt der das Kindergeld bei dem die Kinder auch wohnen, dem Barunterhaltspflichtigen muss die Hälfte an diesem Kindergeld auf seinen zu zahlenden Kindesunterhalt berechnet werden, darauf kann man weder verzichten, noch wäre es Rechtlich wenn das Jugendamt das Kindergeld nicht mit der Hälfte in den Barunterhalt miteinrechnet! Wenn das Jugendamt Dir nicht deinen Selbstbehalt nach der DT gelassen hat aber den Kindesunterhalt nach dieser Richtlinie bestimmt hat, hat es sich strafbar gemacht. Du solltest Dir einen Anwalt suchen und eine Gerichtliche Abänderungsklage machen bzw den Kindesunterhalt von einem Gericht bestimmen lassen!