Antwort
Man kann auch Anschaffungen für ein vorangegangenes Kalenderjahr geltend machen. Du kannst einen Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG bilden. Somit kannst du bis zu 40% von geplanten Anschaffungen bereits absetzen. Wenn du z.B. einen Investitionsabzugsbetrag für neue Büroeinrichtung (vorr. Anschaffungskosten 10000€) in 2011 bildest, kannst du 4000€ in 2011 noch absetzen. Du musst die Büroeinrichtung dann tatsächlich bis 31.12.2014 kaufen, sonst wird dieser wieder rückwirkend aufgelöst. (Hast also 3 Jahre Zeit)