Leider nein.

Bekommt das Kind bei Geburt den Namen des Vaters (egal ob verheiratet und verschiedene Namen oder unverheiratet) kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Hätte das Kind bei der Geburt den Namen der Mutter bekommen, dann hätte sich dieser mit der Heirat dann geändert (auf Wunsch kann jedoch auch der Namen der Mutter behalten werden,wenn diese trotz Heirat ihren Mädchennamen behält)

...bin darüber gerade frisch aufgeklärt worden vom Standesamt, da wir am Dienstag mit 2 gemeinsamen Kindern heiraten

...zur Antwort