Fortsetzung: und B) ich in der Zwischenzeit mehrere Einkommensteuererklärungen in einer anderen Stadt (wegen Umzug) gemacht habe und Steuerrückzahlungen erhalten habe. Ach so, ich hätte wohl vorher sagen sollen, dass das einzige was sein kann, dass ich mit Einkommensteuerschulden bei dem FA X von ca. 1000 Euro in der Kreide stehe...jedenfalls haben die das irgendwann mal gefordert. Ich habe es aber nicht gezahlt und deswegen wohl die Pfändung auf der RV. Meine Frage nun: Wenn ich wirklich noch Steuerschulden beim FA X habe, hätte es dann FA Y nicht bei der Prüfung meiner Steuererklärung merken müssen und mir meine Rückzahlung abziehen müssen? Oder kann ich davon nicht ausgehen? Ich habe jedenfalls Angst da anzurufen und zu fragen, weil ich befürchte schlafende Hunde zu wecken. Andererseits hätte ich meine Versicherung aber auch gerne ausgezahlt bekommen, was aber lt. Versicherer nur klappt, wenn das FA X ein Bescheinigung ausstellt, dass die Pfändung aus 2001 erledigt ist. Was würdet ihr machen?

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