Ein Vektor wir immer mit kleinem Buchstaben betitelt und in der Klammer senkrecht dargestellt. Große Buchstaben stehen für Punkte im dreidimensionalen Raum und werden waagerecht dargestellt.

...zur Antwort
Flug bezahlt, den ich nie gebucht habe, da es nicht möglich war! Was muss ich tun?

Hallo zusammen, es geht um folgendes. Ich habe ein Roundwayticket mit meiner Schwester zusammen über Island nach NewYork und Zurück versucht zu buchen. Dies war bei der isländischen Airline "Wow-Air". Leider wurde beim Bezahlungsprozess immer "Error" angezeigt und dass die Zeit überschritten wurde. Eine Buchungsbestätigung per Mail habe ich auch nicht erhalten. Da dies wiederholt nicht funktionierte und auch an mehreren Tagen hintereinander, bin ich hergegangen und habe meine Flüge über IslandAir gebucht. Dennoch hat Wow-Air mir jetzt 1250Euro vom Konto abgebucht, am Telefon sagen sie ich hätte gebucht, jedoch hab ich nicht mal eine Buchungsbestätigung. Ich bin zuvor davon ausgegangen, dass es nicht funktioniert hat und bin mir keiner Buchung bewusst und habe schließlich auch die Flüge bei Island-Air schon gezahlt. Wenn ich bei Wow-Air anrufe wird mir gesagt, dass das Geld nicht erstattet werden kann und ich maximal 300 Euro wieder bekommen könnte. Wie kann das bitte sein, wenn ich doch nichts gebucht habe? Meine Bank will das von meiner VISA Karte abgebuchte Geld nur nach Prüfung zurück überweisen. Für mich ist dies ein immens hoher Betrag. Habt ihr eine Idee wie ich vorgehen soll? Finde das ist ein Unding am Telefon so abgespeist zu werden, obwohl man bewusst nicht mal etwas gebucht hat. Sollte ich einen Anwalt kontaktieren? Darf ich mir überhaupt Hoffnungen machen, da Island ja nicht zur EU gehört. Eine Antwort wäre hilfreich.

LG

...zum Beitrag

Danke schonmal :)

...zur Antwort

Sie können im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung solche Zusatzleistungen über eine Beantragung zur Kostenerstattung regeln. (Kostenerstattungsprinzip)

Angenommen sie lassen sich von ihrem Lieblingstherapeuten behandeln, so kann dieser durch die GKV finanziert werden. Allerdings nur im Rahmen der gesetzlichen Versicherung also Leistungen, die sie auch bei einem normalen Therapeuten der GKV erstattet bekommen würden. So ist es jedoch angenehmer, weil man nicht auf den vollen Kosten bei einem privaten Therapeuten sitzen bleibt. Allerdings bleibt zu sagen, dass die Krankenversicherungen noch eine Pauschale für den "Arbeitsaufwand" berechnen und sie machen dies sehr sehr ungern, das heisst also, wenn sie bei der Kasse anrufen, wird oftmals so getan, als gäbe es die Option nicht.

Am besten einfach schriftlich beantragen.

So können sie bei einer Behandlung den gesetzlich abgedeckten Teil erstatte bekommen und müssen nur die Leistungen zahlen, die über den Rahmen des in SGV 5 festgelegten Leistungskatalog, hinaus gehen. So genannte IGEL Leistungen (Wunschleistungen)

Hoffe ich konnte etwas helfen :)

LG

...zur Antwort