Ein Vektor wir immer mit kleinem Buchstaben betitelt und in der Klammer senkrecht dargestellt. Große Buchstaben stehen für Punkte im dreidimensionalen Raum und werden waagerecht dargestellt.
Danke schonmal :)
Sie können im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung solche Zusatzleistungen über eine Beantragung zur Kostenerstattung regeln. (Kostenerstattungsprinzip)
Angenommen sie lassen sich von ihrem Lieblingstherapeuten behandeln, so kann dieser durch die GKV finanziert werden. Allerdings nur im Rahmen der gesetzlichen Versicherung also Leistungen, die sie auch bei einem normalen Therapeuten der GKV erstattet bekommen würden. So ist es jedoch angenehmer, weil man nicht auf den vollen Kosten bei einem privaten Therapeuten sitzen bleibt. Allerdings bleibt zu sagen, dass die Krankenversicherungen noch eine Pauschale für den "Arbeitsaufwand" berechnen und sie machen dies sehr sehr ungern, das heisst also, wenn sie bei der Kasse anrufen, wird oftmals so getan, als gäbe es die Option nicht.
Am besten einfach schriftlich beantragen.
So können sie bei einer Behandlung den gesetzlich abgedeckten Teil erstatte bekommen und müssen nur die Leistungen zahlen, die über den Rahmen des in SGV 5 festgelegten Leistungskatalog, hinaus gehen. So genannte IGEL Leistungen (Wunschleistungen)
Hoffe ich konnte etwas helfen :)
LG