Eintragung ins Handelsregister für Kleingewerbe?
Hi Leute,
da bin ich wieder mit einer neuen Frage! Und zwar hab ich mich jetzt mal etwas schlau gemacht, was die Anmeldung eines Gewerbes bzw. Kleingewerbes so für Rechte und Pflichten nach sich zieht und wie ich das jetzt so festgestellt habe würde sich für mich ein Kleingewerbe eher lohnen als ein Gewerbe, da ich davon ausgehe, dass der Umsatz bzw. Gewinn im Jahr nicht die geforderten 50.000 € übersteigen wird.
Wäre ja lediglich ein PC-Notdienst.
Jetzt aber mal zu meiner Frage. Ich habe gelesen, dass ich als Unternehmer eines Kleingewerbes nicht zu Bilanzierung nach HGB verpflichtet bin, sondern lediglich eine Einnahmeüberschussrechnung vorlegen muss und ich keine Fantasienamen verwenden darf, wenn ich mich nicht vorher ins HR eingetragen habe.
Ich müsste mich mit meinem vollen Namen und einem Branchenspezifischen Ausdruck anmelden. Bspw.
Max K**** Computerhilfe
Nach Eintragung ins HR könnte ich jedoch auch Fantasienamen verwenden (was mir persönlich auch mehr zusagt, da ich da schon einen Namen hätte.)
Welche Vor- bzw Nachteile würde denn ein EIntrag ins HR für Kleingewerbliche nach sich ziehen? Ein freiwilliger Eintrag ist ja möglich und würdet ihr mir dazu raten, oder eher nicht.
Danke im Vorraus