Hallo zusammen,

ich bin Schüler in der gymnasialen Oberstufe (E-Phase) in Bremen und habe eine Frage zur Versetzungsregelung gemäß § 16 der Oberstufenverordnung.

In meinem Zeugnis habe ich zwei Fächer mit weniger als 4 Punkten, wobei eines davon ausgeglichen ist.

In der Verordnung steht:

„Es kann nur auf Nichtversetzung entschieden werden, wenn der Schüler oder die Schülerin in zwei Fächern jeweils weniger als 4 Punkte ohne Ausgleich für beide Fächer erhält.“

Meine Frage:

Heißt das, dass man nur dann nicht versetzt wird, wenn beide Fächer gleichzeitig nicht ausgeglichen werden können?

Reicht es also, wenn nur eines der beiden Fächer ausgeglichen ist, damit man versetzt wird?

Ich verstehe die Regelung so, dass Nichtversetzung nur ausgesprochen werden darf, wenn beide Fächer unter 4 Punkten ohne Ausgleich sind.

Ist meine Auslegung richtig?

Danke für alle klaren und rechtlich fundierten Antworten!