Sehr geehrte Frau Krueger,

da es sich hier um einen speziellen Einzelfall handelt, bitte ich Sie, die Frage in Ihrer derzeitigen Schule zu klären. Prinzipiell gilt, dass der Übergang von Klasse 9 nach 10 durch Versetzung erfolgt. Klassenwiederholungen sind nur auf Antrag und in Ausnahmefällen in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 zugelassen. Bei Ihnen wäre darüber hinaus die Anzahl der Schulbesuchsjahre zu berücksichtigen. Sie sollten das aber im Einzelnen mit Ihrem Klassenlehrer oder Ihrer Klassenlehrerin abklären.

Das kam eben auf meine Frage zurück vom Schulministerium.. Könntet ihr mir das eventuell erläutern und erklären was sie damit meinen? Also haben die damit sozusagen kein problem oder wie?

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