Das kommt auf den Anbieter an normalerweise bekommt man das Geld zurück. Muß man schauen was in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters steht.
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Auf jeden Fall hast du ein recht darauf an den Sicherungskasten zu kommen, und das ist auch gesetzlich verankert. Ich würde sagen wenn du wirklich solche Probleme hast und daß sich trotz mehrmaligem Reden nicht fruchtet, daß du dann am besten dir mal bei einem Anwalt Rat holst.
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Nein das ist nicht möglich denn es wird immer nur der Hauptmieter für Strom angemeldet, egal ob Haushaltsstrom oder Heizungsstrom. Das wird leider nicht funktionieren.
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Der Verbrauch müßte wenn es keinen Durchlauferhitzer gibt so zwischen 2500- 3000 kWh liegen.
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Wenn die Wohnung keinen Durchlauferhitzer hat, müßte der Verbrauch im Jahr bei 2500-3000 kWh liegen.