Hallo ihr Lieben,

Ich habe einen Außenspiegel mit meinem Außenspiegel gestriffen und aus Panik das Weite gesucht...Ich bin Ersttäter und habe mir noch nie etwas zu Schulden kommen lassen. Nun habe ich natürlich eine Straftat begangen. Meine Frage ist es möglich da ich den Schaden privat an den Beschädigten gezahlt habe und dieses schriftlich nachweisen kann, dass das Verfahren eingestellt wird?

Ich habe auch einen Anwalt wegen der Angelegenheit er meinte meine Chancen würden gut stehen.

Hat jemand von euch Erfahrungen dies bezüglich gemacht?

Liebe Grüße und danke im Vorraus für eure Antworten..