Immer wieder scheinen Falschinformationen verbreitet zu werden, wieso auch immer....da kann man oft nur noch mit dem Kopf schütteln. Also, zum Einen: Wenn jemand von einer Kirche geehrt wird, dann ist das schon mal mehr als respektabel und wenn jemand diese Ehre auch zeigen will, dann ist das nur sein gutes Recht, nicht mehr und nicht weniger!!! Zum Anderen dürfen Titel NICHT gekauft werden, das was manche meinen sind Spenden und die sind erlaubt. Vorträge und besondere und langjährige Leistungen auf einen bestimmten Gebiet sind ebenfalls ein Grund für Ehrenwürden, wenn die Kirche dies so sieht, dann ist das nun mal so. (Anmerkung dazu: Diese besonderen Leisungen müssen nicht einmal für diese Kiche erbracht worden sein, sondern im allgemeinen Sinne). Das ist aber IMMER der jeweiligen Institution selber überlassen, wer und für was jemand geehrt wird, oder nicht. Das geht auch sonst keinem was an !!! @Tohrsittlich...ich weiß ja nicht wie Sie zu dieser "Einschätzung" kommen, jedoch ist diese nicht richtig. Auch Ehrendoktortitel die im Ausland verliehen wurden, dürfen in Deutschland geführt werden, WENN a.) die verleihende Institution in dem Land wo ihr Sitz ist, vom Staat dafür eine Erlaubnis hat. (Nicht nur deutsche Kirchen dürfen Ehrenwürden verleihen!!!) b.) Der Titel MUSS eindeutig so geführt werden, dass er mit einem "echten" Titel nicht verwechselt werden kann bzw. der "Ehrendr. oder/und Ehrenprof." muss so gekennzeichnet sein, dass es keine Verwechslungen gibt, da ein Ehrentitel kein akademischer Grad ist. (Ehrenhalber h.c./Fachrichtung/Wer hat verliehen/Land). Man kann sogar den Ehrentitel in den Perso eintragen lassen, da sollte man sich aber VORAB im zuständigen Amt erkundigen, damit einem nicht unnötige Kosten entstehen. (Urkunde mitnehmen!)
Die MLDC ist eine in den Staaten anerkannte kirchliche Vereinigung, die daher auch Dr.-u.Prof.-Titel verleihen kann. Keiner kann dir verbieten diesen Titel zu führen. Auch spielt es keine Rolle wie du den Titel bekommen hast. Kaufen kann/darf man den Titel allerdings nicht, nur gegen eine Spende und/oder durch einen Vortrag an einer kirchl. Uni. Ist alles möglich und erlaubt. Bedingung dabei: Die Kirche muss in dem Lande anerkannt sein, wo dieser Titel verliehen wurde. Man hat diese Kirche (womit auch immer) gefördert und als Belohnung wird einem eine Ehrenwürde zu teil. Da ist nichts verwerfliches dabei. Bei der MLDC trifft das zu und somit kann der Titel auch geführt werden. Jedoch nur mit der Bezeichnung des Bereiches, wer den Titel verliehen hat und des Landes. Beispiel: Manfred Mustermann Prof. h.c. Dr. h.c. of Motivation Miami Life Develoment Church & Institute, U.S.A.
Schwieriger wird es jedoch beim Eintragen in den Perso. Da musst du dich bei deinem zust. Amt erkundigen. Ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber fragen kostet ja nichts. Gibt viele, die das auch im Perso führen.
Grundsätzlich ist es immer Ehrenhaft einer (eingetragenen!) Kirche zu helfen. Das muss aber jeder selber wissen.
@Herrn Rinneberg...entschuldigen Sie bitte, wenn ich so direkt bin, aber wie kann man nur auf so einen offensichtlichen Schwindel reinfallen? In Deutschland kommt keiner der GEZ aus, wenn er auch nur ein TV-Gerät hat. Die ganze Seite und die ganze Aufmachung riecht förmlich nach Abzocke. Auch scheint mir die Seite nicht der gültigen Rechtsprechung zu entsprechen. Alles in allem kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie Ihr Geld je wiedersehen. Was lernen wir daraus? Firefox verwenden und WOT installieren. Da wird vor der Seite nämlich schon lange mit rotem Ring gewarnt, wie vor vielen solcher Seiten auch. Oft reicht aber schon, wenn man nur mal nachdenkt, ob das alles sein kann, was die einem versprechen und wenn alles nicht hilft, dann googeln. Da sieht man doch alles wunderbar. Wenn man dann trotzdem noch meint schlauer sein zu müssen, als andere, und man meint diesbezüglich irgendwie ein Schnäppchen machen zu müssen, dann, verzeihen Sie mir, ist man selber schuld.
Der junge Mann hatte grundsätzlich recht. Sein Gerechtigkeitsempfinden ist sehr ausgeprägt und das schon mit 16. Respekt! Man sollte nicht den Überbringer beschimpfen, sondern den, der sich schuldig gemacht hat, den Schwarzarbeiter. Hier prügelt man wirklich auf den Falschen ein. Wenn sein Schwager nicht schwarz gearbeitet hätte, hätte er auch nichts zu befürchten. Das wäre ja so, als wenn jemand betrunken Auto fährt und wenn man dann den Wirt beschimpft, der ihn bei der Polizei anzeigt, ja anzeigen MUSS. Wer ist da schuld? Doch der, der sich betrunken an´s Steuer setzt! Ein Zusammenleben klappt nur, wenn wir uns an Regeln halten, die jeder einzuhalten hat. Wer meint das nicht zu müssen, der hält sich schadlos an der Allgemeinheit. Wenn das jeder so machen würde, dann können wir einpacken und zusperren. Was man hier teilweise an "Ansichten" lesen muss, spottet jeder Beschreibung!
Hallo, selbstverständlich gelten mündlich geschlossene Mietverträge. Zum einen müssen Zeugen her und zum anderen müssen die drei folgenden Punkte vereinbart worden sein. 1.Das zu mietende Objekt, 2.Die Miethöhe und 3.Einzugszeitpunkt. Das reicht dann völlig aus. Dann tritt das normale Mietrecht in Kraft. Mündliche Mietvertrage sind in der Regel auch recht Mieterfreundlich.