Antwort
Du darfst laut dem Bundesgesetz, bis 23:59 am 01.01.25 zünden. Solange deine Gemeinde oder Stadt nicht anderes festgelegt hat. Siehst du nichts auf ihren Websiten, darfst du es.
Kleiner Tipp: wenn du dich erkundigen willst, wie es in deiner Stadt ist ruf am besten die Bundespolizei an und frag nach, nicht die Landespolizei, die sind alle gleich😂
Aber ich würde ed trotzdem nicht übertreiben am Feiertag