Grundsätzlich bekommst du erst einmal eine negative Bewertung auf eBay ;).


Aber ernsthaft: Bei einem Verkauf auf eBay gehen beide Seiten einen Kaufvertrag ein. Jede der beiden Parteien muss ihren Teil des Vertrages erfüllen. Du (als Verkäufer) musst dem Kunden die Ware zukommen lassen und der Käufer muss dir eine Gegenleistung (in diesem Fall wahrscheinlich Geld) überbringen. Wenn eine der beiden Parteien ihren Teil des Vertrages nicht erfüllt, kann die Gegenpartei die andere Partei auf Schadensersatz verklagen. Dabei kann dich der Käufer dann beispielsweise auf Erstattung des gezahlten Betrags, die Anwaltskosten, Zahlung des entstandenen finanziellen Schadens und die vielleicht anfallenden Gerichtskosten verklagen. Im Grunde genommen auf alles, was in Zusammenhang mit diesem Vorfall an finanziellen Schaden anfällt. 


Gesetzlich ist das folgendermaßen geregelt:

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

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