(edit)
@shane:
Danke für den Tipp. In die Richtung denke ich auch. Noch ist das I-Verfahren zwar nicht eröffnet, doch es verbleiben auch nur noch 14 Tage bis es soweit ist, also zur solcher Dinge. Vielleicht kann man ja mit dem Verkäufer einen Vergleich aushandeln... mal schauen.
Danke nochmal.
Danke für die Antworten,
ja richtig. Ich sehe es eigentlich auch als eine Selbstverständlichkeit an, dass der Eigentümer sein Auto abholen darf. Es verschiebt sich nur leicht die Wahrnehmung, wenn man auf der Seite der Betroffenen steht und die Umstände kennt, unter denen selbst eine 50,- Rate weh tut...
Wie dem auch sei .. Ok, die Reparaturen zählen nicht. Doch was ist mit den bereits geleisteten Raten? Muss der Eigentümer die im Fall der Abholung zurückzahlen?
Und noch eine andere Frage:
Gesetzt den Fall, man könnte sich mit ihm über eine Fortführung der Ratenzahlung einigen: fließt diese dann automatisch mit in die Insolvenzmasse ein, und wird dann die Ratentilgung vom Insolvenzverwalter übernommen, oder ist man nicht verpflichtet, solche privaten Schulden anzugeben und kann das "nebenher" laufen lassen?
Nochmals vielen Dank!