vielen Dank schonmal! Ja genau es geht um streichen und Fußböden. Die Hausverwaltung lässte den Vormieter erst aus der Wohnung, wenn ein solches Schriftstück voerliegt in dem ich mich verpflichte die oben genannten Sachen zu übernehmen und die bei Wiederauszug entsorge oder weisse.
Ich bin nur etwas bange, da es hier um eine verbindliche rechtliche Angelegenheit geht, bei der ich nicht allzuviele Zugeständnisse machen möchte ...:D