Ganz Klar!!!Verletzung des Rechts am eigenen Bilde... Paragraph 823 BGB... alerdings nur solange man kein Beiwerk ist, d.h. nicht im Vordergrund steht sondern nur eine untergeordnete Rolle einimmt (z.B. beim Besuch ein Fußballspiel wo hunderte Menschen zu sehen sind) und solange man keine Einwilligung gegeben hat. Ob man nun Berusfotograph ist oder nicht spielt keine Rolle. Ich bin Jura Student im 3 Semester. Hoffe habe geholfen

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ok... Dankeschön für die Antworten! MfG Matthias

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