Hallo,

nun knapp 7 Monate nach dem Schreiben der Fa. Infoscore das die Angelegenheit erledigt ist kommt wieder eine Mahnung unter dem gleichen Aktenzeichen, was würdet ihr mir raten?

Gruß

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Hallo,

also ich habe der Fa. Infoscore geschrieben das ich nicht zahlen werde.

Begründung:

Parkgebühren auf privaten Parkplätzen sind nur nach den Regeln des Vertragsrechts geschuldet. Eine Heranziehung der öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Halterhaftung bei Parkverstößen auf öffentlichen Parkplätzen ist nicht möglich. Der Parkvertrag wird bei Privatparkplätzen durch das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatz zwischen dem Fahrzeugführer und dem Parkplatzeigentümer geschlossen. Der Halter ist an diesem Vertrag nicht beteiligt, es besteht daher kein Anspruch gegenüber diesem (AG Osterholz-Scharmbeck, Urteil vom 21. 7. 2011 Az. 4 C 214/11; AG Bremen, Urteil vom 16. 12. 2010 Az. C 478/10; LG Rostock , Urteil vom 11.04.2008 Az. 1 S 54/07; AG Heidelberg , Urteil vom 16.06.2007 Az. 26 C 64/11; AG Weilheim i.OB, Urteil vom 04.10.1995 Az. 2 C 483/95). Es gibt im Zivilrecht auch keine Anspruchsnorm für einen entsprechende Auskunft (AG Osterholz-Scharmbeck, Urteil vom 21. 7. 2011 Az. 4 C 214/11; LG Rostock , Urteil vom 11.04.2008 Az. 1 S 54/07).

Und schau da, heute kam fogendes Schreiben:

Das war ein voller Erfolg

Vielen Dank an auricher ;-)

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