Grundsätzlich ist man nicht dazu verpflichtet, im Einsatzfall mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn zu fahren.

Wenn Menschenleben, Tierleben oder Sachwerte in Gefahr sind, ist man berechtigt, Sonderrechte gemäß §35StVO in Anspruch zu nehmen.

Diese berechtigen beispielsweise, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, entgegen der Fahrtrichtung oder über rote Ampeln zu fahren.

Da im Straßenverkehr ja allerdings auch noch andere Verkehrsteilnehmer unterwegs sind, gibt es noch §37StVO. Dort ist geregelt, dass andere Verkehrsteilnehmer einem Einsatzfahrzeug bei eingeschaltetem blauem Blinklicht und Einsatzhorn nach Möglichkeit Vorrang gewähren sollten, z.B. an Kreuzungen oder Überwegen etc..

Man muss das Einsatzhorn also nicht zwingend auf einer beispielsweise 3km langen Vorfahrtstraße außerorts dauerhaft eingeschaltet lassen. Da man aber ja auch irgendwann wieder auf Kreuzungsbereiche , Fußgängerüberwege o.Ä. zukommt, ergibt es Sinn, das Horn wieder rechtzeitig einzuschalten, damit es entsprechend früh wahrgenommen werden kann.

In eng bebauten Gebieten wie in Städten hat man nun mal viele Kreuzungsbereiche, Fußgängerüberwege und Gefahrenpunkte, sodass man quasi ständig damit rechnen muss, jemandem "die Vorfahrt zu nehmen". Damit der andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig reagieren kann um dem Einsatzfahrzeug nach Möglichkeit "Platz zu schaffen" oder Vorrang zu gewähren, fahren die meisten also auch nachts mit Horn, da das Verkaufkommen nachts zwar geringer ist, aber ja nicht vollkommen verschwunden.

Gerade in Städten ist ja auch nachts noch einiges los auf den Straßen.

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Falls es dir möglich ist, würde ich Kontaktlinsen tragen. Ich selber trage Brille, da ich leider keine Linsen mehr vertrage. Vor allem da man momentan ja in Krankenhäusern/Pflegeheimen/bei Patientenkontakt Mundschutz tragen muss, stört die Brille doch sehr, da sie beschlägt und schneller verrutscht.

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Nein, davon wird nichts angerechnet. Du musst genau wie alle anderen die Brandmeisteranwärterlaufbahn durchlaufen und erfolgreich abschließen.

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