Antwort
Das Fahrzeug kann eingezogen werden, d.h. beschlagnahmt. Das kostet extra. Außerdem wird mindestens der Fahrer wegen mind. einer Straftat angezeigt, § 21 StVG http://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Bei Unfällen ist die KFZ-Haftpflicht leistungsfrei gestellt, d.h. den Schaden darfst du (nein, nicht die Eltern) zahlen. Lasst den Scheiß. Du kannst aber mit 17 in vielen Bundesländern u.a. bei vorheriger Genehmigung trotzdem fahren, siehe "Begleitetes Fahren"