Vielleicht in der Apotheke????

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Ich weiß nicht ob Dir diese Antwort mit den kostepflichtigen Rechtsanwälten unbedingt weiterhilft. Hier aber eine Anmerkung zur Heizkostenp.: Bei Altbau bis 1996 wird eine Jahrespauschale von ca. € 880,- angesetzt. bei Bauten ab 1996 gehen die Ämter von ca. € 650.- aus. Allerdings ist das auch immer regional unterschiedlich. Solltest Du mit alledem nicht zurecht kommen,lege Widerspruch ein und berufe Dich auf das Landessozialgerichts Urteil NRW vom 28.09.2005 Az.L 19 B 68/05 AS ER . Wenn Du der Meinung bist,kein unwirtschaftliches Heizverhalten zu tage gelegt zu haben. Dann begründe die höheren Heizkosten mit den Umständen der Wohnungsbeschaffenheit:schlechte Isolierung alte Heizungsanlage,zugiege Fenster oder ähnliches. Der Betrag der Dir zur Verfügung gestellt wird ist allemal zu niedrig. Ich wünsche Dir viel Erfolg.

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