Ich arbeite im Gastronomiebetrieb und verdiene natürlich nur den Mindestlohn. Ich bin in der Küche und im Service Bereich zuständig. Sprich, ich bereite Essen und Getränke zu und bringe diese auch zu den Kunden. Lediglich abkassieren erledigt nur der Chef und behält das erhaltene Trinkgeld für sich. Dass das natürlich absolut daneben ist, weiß ich, aber wie sieht es hier mit der Rechtslage aus? Darf der Arbeitgeber das Trinkgeld behalten vor allem wenn der Kunde davon ausgeht, das Trinkgeld kommt den Arbeitnehmern zu Gute?
Darf der Chef mein Trinkgeld behalten?
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