An wen kann man sich wenden, wenn der Arbeitgeber keine Nachtzuschläge zahlt und diese im Arbeitsvertrag nicht erwähnt werden? Es geht hier um eine 24/7 Tätigkeit als Krankenpfleger? Der Arbeitgeber zahlt nur den vereinbarten Stundenlohn. Es gibt keine Sonn- und Feiertagszuschläge (freiwillige Leistungen des Arbeitgebers). Und bei Nachtschichten gibt es weder die Zuschläge noch einen Freizeitausgleich oder Ähnliches.

MfG, Walter