Grundsätzlich ja – aber es kommt auf den Kontext an. Politiker des öffentlichen Lebens dürfen laut deutschem Recht grundsätzlich fotografiert und gefilmt werden, wenn sie sich im öffentlichen Raum oder bei öffentlichen Veranstaltungen aufhalten. Das fällt unter die sogenannte Person der Zeitgeschichte (§ 23 KunstUrhG).
Allerdings gibt es wichtige Einschränkungen:
- Privatsphäre schützen: Bilder aus dem privaten Umfeld (z. B. Zuhause, Urlaub, mit Familie) sind nicht erlaubt, wenn keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
- Kontext beachten: Das Video darf nicht diffamierend, verleumderisch oder manipulativ verwendet werden. Wenn z. B. durch Schnitt, Ton oder Bildtext ein falscher Eindruck erzeugt wird, kann das rechtliche Konsequenzen haben (Verleumdung, üble Nachrede).
- Plattformregeln einhalten: Selbst wenn das Video rechtlich erlaubt ist, kann es auf Instagram, TikTok oder YouTube trotzdem gelöscht oder gesperrt werden, wenn es gegen deren Community-Richtlinien verstößt (z. B. Aufruf zu Hass, gezielte politische Hetze etc.).
Zwar ist die Meinungsfreiheit in Deutschland und vielen anderen Ländern gesetzlich garantiert (z. B. durch Art. 5 GG), doch in der gesellschaftlichen Realität erleben viele Menschen – besonders Skeptiker, Andersdenkende oder Kritiker des Mainstreams –, dass ihre Ansichten oft:
- sofort emotional abgewertet (z. B. „Verschwörungstheoretiker“, „rechts“, „unsolidarisch“)
- algorithmisch benachteiligt oder gelöscht
- öffentlich angegriffen oder diffamiert
- oder sogar beruflich und sozial sanktioniert werden.
In sozialen Medien kommt hinzu, dass Plattformen eigene Hausregeln anwenden – unabhängig vom Grundgesetz. Dort kann also legal erlaubte Meinung trotzdem gelöscht oder bestraft werden, wenn sie nicht in den politischen oder wirtschaftlichen Rahmen der Plattform passt.
In der Praxis entsteht so ein Klima, in dem viele ihre Meinung nur noch im privaten Umfeld äußern, aus Angst vor Konsequenzen. Kritik an Regierung, Medien, Institutionen oder bestimmten Ideologien wird oft als verdächtig betrachtet – selbst wenn sie sachlich begründet und friedlich vorgetragen wird.