Das Wort „Euthanasie“ setzt sich in seinem Ursprung aus dem altgriechischen „eu“ (gut) und „thanatos“ (Tod) zusammen. Der Begriff wurde in der griechischen Antike unter anderem als Bezeichnung für einen Tod verwendet, welcher ohne lange Leidensphase eintrat.
Erst in der Frühmoderne wurde der Begriff um ärztliches Handeln erweitert. Dieses zielte auf die Ermöglichung eines schmerzfreien Todes ab, ohne dass in den natürlichen Prozess des Sterbens an sich eingegriffen wurde. Mit Beginn der Moderne, besonders seit Ende des 19. Jahrhunderts, wurde der Begriff auch in Verbindung mit der Tötung schwerkranker und unheilbar kranker Menschen diskutiert. Seine Bedeutung reicht dabei von Sterbehilfe über die „Tötung auf Verlangen“ bis hin zur gezielten Ermordung von als „lebensunwertes Leben“ stigmatisierten Menschen aufgrund von eugenischen bzw. „rassenhygienischen“ Kosten-Nutzen-Überlegungen. Es ist deshalb wenig ratsam den Begriff „Euthanasie“ voraussetzungslos und unreflektiert zu verwenden.
Für die Zeit von 1939 bis 1941 beschreibt der Begriff NS-„Euthanasie“ industriellen Massenmord, gleich ob die Beschreibung aus historischer, juristischer oder allgemein ethischer Perspektive geschieht.
Auch der oft in Wissenschaft und Publizistik verwendete Begriff des Krankenmords ist nicht unproblematisch. Der Krankheitsbegriff bleibt unterreflektiert und mit Sicherheit handelt es sich bei Menschen mit Behinderungen nicht um „Kranke“. Weder die Geschichtswissenschaft noch die Medizingeschichte verfügen über Instrumente, um zu klären, ob es sich bei allen Opfern der NS-„Euthanasie“ um Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen gehandelt hat.
Für die Beschreibung des Sachverhalts und den Status der Betroffenen als Opfer sowie für die Beschreibung ihrer Tötung als Mord spielt dies keine Rolle. Ihnen gemeinsam war ihre Einstufung durch die Täter als „lebensunwertes Leben“ und ihre Deportation aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie nach Grafeneck.