Hallo,
auch bei so geringen Mengen wird zunächst ein Strafverfahren gegen dich, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die Polizei ermittelt und lädt dich gegebenenfalls nochmal zur Vernehmung vor und leitet die "Akte" dann an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese entscheidet dann, ob sie Anklage gegen dich erhebt oder das ganze Verfahren einstellt. Ob sie das Verfahren einstellt kann niemand sagen. Aufgrund der geringen Menge ist es möglich. Weiterhin kommt es jedoch auch darauf an, ob du schon des Öfteren strafrechtlich in Erscheinung getreten bist etc. Deine Falschaussage ist vollkommen legitim. Ein Beschuldigter im Strafverfahren kann soviel lügen wie er will. Du darfst nur niemand anderen zu unrecht einer Straftat beschuldigen. Wenn du die Wahrheit sagst, kann das natürlich zu deinen Gunsten ausgelegt werden. bzw positiv angerechnet werden.