Rechtssicherheit in Deutschland: Wenn Richter über Gott stehen und physikalische Gesetze nicht mehr gelten: 

Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf Katrin van Rossum, Dr. Ira Jürging und Gerhard Tischner urteilten gegen den Bürger zugunsten des Staatsbetriebs Stadtwerke Haan bewusst gegen physikalische Gesetze, dass die Wassermenge eines mittleren Sees völlig unbemerkt in einer kleinen Bürotoilette von unten nach oben getropft sei, obwohl ein vereidigter Sachverständiger in seinem Gutachten den Richters bestätigte, dass dies technisch unmöglich ist. 

Ein Büro in der Innenstadt von Haan bei Düsseldorf verfügt über 2 WCs und eine Teeküche im Keller. Die Wasserkosten lagen in den letzten 30 Jahren immer bei etwa 100 Euro jährlich. Die Stadtwerke Haan arbeitete 2014 an der Wasserleitung wodurch es zu einem Rollensprung kam. Die Wasseruhr zeigte daher einen enormen Verbrauch von über 15.300.000 Litern Wasser an. Daraufhin baute die Stadtwerke Haan die Wasseruhr aus und zerstörten sie dabei. Eine Fehlfunktion wie der Rollensprung konnte später nicht mehr festgestellt werden. 

Obwohl ein vereidigter Sachverständiger feststellte, dass diese Wassermengen niemals durch die Rohre hätten fließen können, verurteilte die Richterin Dr. Nina Tabea Zwermann-Milstein vom Landgericht Wuppertal den Büromieter, die Wasserkosten eines mittleren Sees zu bezahlen. Das Gutachten relativierte sie, indem sie in ihrem Urteil schrieb, dass der Gutachter die Wasseruhr nicht gesehen habe. Die Richter ließen alle Zeugenaussagen unter den Tisch fallen, die alle bestätigten, dass niemals ein Wasserhahn getropft hat, wobei man nicht die vorhandenen 2 WCs und 3 Wasserhähne sondern etwa 4.600 Wasserhähne für diese Menge benötigen würde. Die Tatsache, dass die 15.300.000 Liter Wasser nicht abfließen konnten, da die Wasserteilungen sich etwa drei Meter unterhalb des städtischen Abflusskanals befinden, interessierte die Richter auch nicht. 

Die dem Staatsbetrieb zu Unrecht zugesprochenen Wasserkosten entsprechen etwa dem 15-fachen Wasserinhalt des vor kurzem geplatzten größten Aquariums Deutschlands in Berlin. Dort stand ein Häuserblock unter Wasser. Gleichzeitig musste der Bürger auch noch die Abwasserkosten für über 15.000.000 Liter an die Stadt Haan bezahlen. Inkl. Gutachter, Rechtsanwalt- und Gerichtsgebühren liegt der Schaden bei über 200.000 Euro !

Googeln Sie selbst: Stadtwerke Haan 15 Mio. Liter

Soviel zur Rechtssicherheit in Deutschland bei den Richtern am OLG Düsseldorf, Dr. Ira Jürging, Katrin van Rossum und Gerhard Tischner (Aktenzeichen I-26 U 1/22) und Dr. Nina Tabea Zwermann-Milstein am LG Wuppertal (Aktenzeichen 3 O 401/15). 

Nachweise unter www.fehlurteil.info .

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