Antwort
Also.... ich denke nicht.... also bauliche Veränderungen... müssen ja eigentlich genehmigt werden... wenn sie selbst vorgenommen werden... und bei Auszug... muss eine Wohnung auch wie beim Einzug verlassen werden.
Was die Kinder betrifft.... hast du leider keine Möglichkeit... weil leider solange keine kindswohl Gefährdung statt findet... sie müsste im Prinzip auch schlucken... wenn du eine neue hast... und deiner ex der erziehungstil nicht gefällt.
Möglichkeit wäre sich übers Jugendamt eine familienhilfe zu holen... um zu schlichten... zum wohl der Kinder..