Auch wenn Sie sich in Ihrer Wortwahl völlig daneben benehmen, will ich Ihnen die Frage beantworten. Es werden für den Umzug 59,95 € berechnet. Diese Gebühr deckt alle anfallenden Arbeiten im Zusammenhang mit der Abschaltung am alten Wohnort und der Einrichtung am neuen Wohnort ab. Sie würden ja auch nicht 3 Tage im Monat umsonst arbeiten gehen. Wird eine Leistung erbracht, so kostet dies nun einmal. Und da sind die tatsächlichen Kosten für Ihren Umzug noch um einiges höher. Schließlich hat 1&1 Ihren Umzug nicht veranlasst. Das haben Sie selbst getan. Und Ihre Vertragslaufzeit bleibt gleich. Schon seit 1.7.2009 gibt es keine Vertragsverlängerung bei Umzug mehr, auch wenn Ihnen ein anderen Nutzer das einreden will.
Hallo,
alle Boxen von AVM, und somit auch von 1&1, haben 5 Jahre Garantie. Ausgenommen sind die Modelle 7112/7113. Diese haben nur 2 Jahre Garantie. Sollten Sie noch Zugriff auf die Box haben, führen Sie eine Sicherung der Box (mit Kennwort!) durch. Dann brauchen Sie bei der Austauschbox nicht alles neu einzugeben. Melden Sie die defekte Box bei 1&1 unter der Rufnummer 0721/9600. Für 1&1 Kunden ist dies kostenlos, sowohl vom Festnetz als auch vom 1&1 Handy. Es wird Ihnen dann kostenlos eine gleichwertige Box zugesendet. Wichtig! Senden Sie die defekte Box innerhalb 30 Tagen zurück, sonst erfolgt doch eine Berechnung. Haben Sie weitere Fragen, rufen Sie mich an. 0 15 20 98 26 012
1&1 Kundenberater
Ja, die Garantien gibt es.
1&1 garantiert mindestens 16000, wenn mann einen Vertrag über 50000 abschließt. Leider geht dies derzeit nur in rund 55 Städten. Kannst auch hier mal stöbern:
http://www.kundenberater.de/shop1/index.php3?ps_id=p17673970
1&1 ist im Bereich Mobilfunk ein virtueller Netzbetreiber von Vodafone, also D2. Das heißt, es werden die Frequenzen und Technicken von Vodafone genutzt, aber 1&1 rechnet selber ab, und legt auch die Tarife eigenständig fest.
Hallo sunny2310,
ja das gibt es. Guckst Du:
http://www.kundenberater.de/shop1/index.php3?ps_id=p17673970
Ob es ein Haustürgeschäft ist oder nicht, ist zweitrangig. Entscheidend ist §312
Wenn man einen 1&1 Vertrag abschließt, dann wird in der Regel der Haken bei "sofort" stehen, und nicht ein Wunschdatum eingetragen. Dafür gibt es ein extra Feld im Antrag.
Nach § 312 (2) ist es aber so, wenn man einen Dienstleister mit der sofortigen Ausführung beauftragt, erlischt das Wiederufsrecht, da dem Anbieter unmittelbar Kosten entstehen.
Martin