Hallo.
Es geht um einen VHS-Kurs, an dem ich die ersten 3 Termine teilnahm (von 12), dann wurden kurzfrisitig die nächsten 3 Termine auf einem anderen Wochentag gelegt.
Da ich aber an diesen Wochentag keine Zeit habe, brach ich den Kurs an dieser Stelle ab und nannte dem Kursleiter auch die Begründung. Er selber sah das ein und meinte, er wird das wegen der Abrechnung so an die Verwaltung weitergeben, da er für die Kostenabrechnungen nicht zuständig ist.
Zum Hintergrund, es geht um einen Sprachkurs, bei dem ich keinen Sinn sehe, wenn mir 3 von 12 Kurstagen mittdrin fehlen. Wie gesagt, der Kursleiter sah das auch so.
Doch die Verwaltung hat nun doch den vollen Betrag abgebucht, ohne sich mal zu melden und etwas dazu zu sagen.
Einzig und allein der Kursleiter hat sich wieder gemeldet und geschildert, dass laut AGB ein abgebrochener Kurs trotzdem voll zu bezahlen sei. Mit dem konnte ich aber nicht darüber diskutieren, da er diese Info auch wieder nur von der Verwaltung weitergab.
Bevor ich jetzt versuche dort in der Verwaltung anzurufen und mal jemanden an die Strippe zu bekommen (die sind per Tel. extrem schwer erreichbar) würde mich mal interessieren, ob die sich jetzt tatsächlich auf die AGB berufen können.
Ich sehe das nämlich so, das ein Vertrag zustande kam der besagt, dass alle 12 Termine Dienstags stattfinden und nicht ein Viertel davon kurzfristig auf einmal Freitags stattfinden.
Wäre alles kein Thema wenn ich Freitags Zeit hätte.
Lange Rede, kurzer Sinn ...
Weiß jemand, ob sich die VHS nun auf ihre AGB berufen kann, obwohl laut Vertrag der Dienstag für alle Termine festgelegt war? Oder ist das juristisch betrachtet ein Vertragsbruch der VHS, so dass sie allenfalls höchstens anteilmäßig die Kursgebühr berechnen dürfen. Für die Termine an denen ich teilnahm bin ich ja auch gerne bereit den Anteil zu bezahlen.