Reklamation / Stornierung / Nachbesserung B2B-Bestellung bei fehlerhafter Ware?

Hallo.

Wenn bei Lieferung einer fehlerhafter Bestellung die Nachbesserung durch den Lieferant/Hersteller sehr lange dauert, ab wann kann man komplett vom Vertrag zurücktreten? Es geht hier um eine B2B-Bestellung, die induviduell angefertigt wurde und wie gesagt fehlerhaft ist. Nun soll die Nachbesserung 3 Wochen dauern, jedoch benötige ich diese Lieferung jetzt und nicht erst in 3 Wochen. Die reine Nachbesserung selber würde auch keine 3 Wochen dauern, daher bin ich da nicht besonders begeistert, als man mir diesen Zeitraum genannt hat. Wie sind denn normalerweise die Fristen für Nachbesserungen?

Insgesamt nervt mich das auch deshalb jetzt so, da in letzter Zeit öfter mal bei Bestellungen "kleine" Fehler wurden und die Kommunikation sich dabei dann immer eher schwierig gestaltet, so als ob das dort keinen Interessiert, wenn man als Lieferant selber für den Fehler verantwortlich ist und nicht der Kunde.

Ich bin nämlich diesmal soweit, mir einen neuen Liefernaten zu suchen und würde diese Bestellung am liebsten komplett zurückgehen lassen, da ich keine Lust mehr habe bei jeder 2ten oder 3ten Bestellung etwas zu reklamieren. Teilweise waren es zwar "nur" fehlerhafte Rechnungen (natürlich zu meinen Ungunsten), jedoch wenn das eben mehrmals passiert und man denen quasi jedesmal hinterherrennen muss bis das korrigiert wird, verliert man irgenwann die Geduld.

Noch eine Frage zu dem Thema: Wenn man die Nachbesserung deutlich sieht bzw. abzusehen ist, dass man das sehen wird, so dass die Ware dann nicht mehr 100%ig dem entspricht, wie sie sein sollte, kann man dann generell gleich zurücktreten?

Danke im Voraus und Gruß

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Erstmal danke für die Antwort.

versuch doch einfach mal, mit dem händler zu reden?!

Ist alles schon passiert. Ohne Erfolg. Der Fehler wurde nur ständig heruntergespielt und nun soll eben nachgebessert werden. Obwohl wie erwähnt wahrscheinlich abzusehen ist, dass man die Nachbesserung sehen wird. Aber gut, ich lass die jetzt mal machen und bin gespannt. Auf jeden Fall wird es definitiv die letzte Bestellung bei denen gewesen sein.

Dann werd ich eben bei Lieferung der nachgebesserten Ware versuchen ob ich erst mal in die Kiste schauen kann um zu sehen wie die Ware dann aussieht, bevor ich das dem Paketdienst quittiere und werde es ggf. dann gar nicht erst annehmen.

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Widerruf bei Online-Kauf. Teilrücksendung?

Hallo.

Angenommen eine Kunde bestellt Online 3 Artikel zu je 50 EUR in einer Bestellung. Im Falle des Widerrufs zahlt der Hänlder sowohl Rückversand als auch den Hinversand bei der Rückerstattung, soweit ist das klar.

Angenommen der Käufer widerruft nur eins der 3 bestellten Artikel. Grundsätzlich würde ich jetzt sagen, da der Warenwert des Teilwiderrufes über 40 EUR liegt, zahlt der Händler zunächst den Rückversand.

So, nun Frage 1 hierzu: Was muss erstattet werden? Warenwert des einen Teils plus auch Himversand, obwohl der Kunde einen Teil der Bestellung behält? Oder nur der Warenwert, da der Hinversand auch angefallen wäre, wenn der Kunde von vornerein nur 2 der 3 Teile bestellt hätte, die er behält?

Noch eine Annahme: Nach dem der Kunde nach 5 Tagen eins der 3 Artikel widerruft und zurückgesendet hat, widerruft er nach 10 Tagen einen 2ten der ursprünglich 3 Artikel, so dass er am Ende nur noch einen Artikel behält. Muss in dem Fall der Händler ein zweites mal Rückversand bezahlen? Käme mir komisch vor, da man ja sonst bei größeren Bestellungen mit vielen Artikeln und mehrfach hintereinander wirderrufenen Einzelartikeln den Händler extreme Kosten aufbrummen würde.

Bei Teilwiderrufen scheint es keine eindeutige gesetzliche Reglung oder auch Gerichtsurteile zu geben oder zumindest ist es oft schwer, als Nicht-Jurist bei den Mengen an Urteilen die herrauszufiltern, die in so einem Fall bindent wären.

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außer es betrfft die Garantie. das ist nochmal eine ganz andere Sache, denn da gelten keine 2 Wochen sondern 2-3 Jahre, und die Rücknahmepsot musst im Normalfall du bezalhen...

Reklamationen/Beanstandungen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen sind nicht gemeint und wurden nicht erwähnt.

Ich rede von Fällen aus der Praxis und die damit verbundenen gesetzlichen Regeln. Welcher Händler vielleicht aus Kulanz mehr leistet als er muss, ist was anderes und war auch nicht die Frage.

3.ter Fall : zweimal widerrufen ist Schwachsinn! wer bitte macht das.

Schwachsinn ist es sicher nicht. Es ist selten, kommt aber vor.

und es wär übrigens außerhalb der 2 Wochen Plichtrückgabeperiode!

Mein Beispiel bezog sich auf Widerrufe innerhalb der 14 Tage. Der erste nach 5, der zweite nach 10 Tagen (nicht nach weiteren 10 Tagen).

Nicht böse sein, aber bitte nicht dazu äußern, wenn nur Vermutungen im Raum stehen. Vermuten kann ich selber, da bräuchte ich nicht fragen. Das Thema ist in speziellen Einzelfälle doch recht komplex und als Händler wundert man sich immer wieder, dass es da Einzelfälle gibt, bei denen man erstmal gar nicht sagen kann, was ist hier rechtlich korrekt.

Kulanz ist eine Sache, insofern es finanziell OK ist, versuche ich meinen Kunden immer entgegenzukommen. Doch als Händler muss ich natürlich auch immer rechnen. Wenn ich am Ende zwar einen Artikel verkaufe, aber unterm Strich sogar deutlich drauflege bzw. die Unkosten zu hoch sind (Widerrufe sind meist mit Kosten für den Händler verbunden), dann ist mit Kulanz natürlich auch irgendwann schluss, nur weil der Kunde nicht weiß was er will und eben wie in oben beschriebenem Fall mehrfach hintereinander teilwiderrufen möchte, anstatt in einem Schwung die Teile den er nicht möchte einmalig zu widerrufen. Man könnte natürlich jetzt noch diskutieren von wegen Kundenbindung, der kauft ja dann auch bestimmt wieder usw. Das wird im Einzelfall natürlich schon abgewogen. Darum geht es hier aber jetzt nicht.

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VHS verlegt Termine, Teilnehmer brechen deshalb Kurs ab und VHS will trotzdem volle Gebühr

Hallo.

Es geht um einen VHS-Kurs, an dem ich die ersten 3 Termine teilnahm (von 12), dann wurden kurzfrisitig die nächsten 3 Termine auf einem anderen Wochentag gelegt. Da ich aber an diesen Wochentag keine Zeit habe, brach ich den Kurs an dieser Stelle ab und nannte dem Kursleiter auch die Begründung. Er selber sah das ein und meinte, er wird das wegen der Abrechnung so an die Verwaltung weitergeben, da er für die Kostenabrechnungen nicht zuständig ist.

Zum Hintergrund, es geht um einen Sprachkurs, bei dem ich keinen Sinn sehe, wenn mir 3 von 12 Kurstagen mittdrin fehlen. Wie gesagt, der Kursleiter sah das auch so.

Doch die Verwaltung hat nun doch den vollen Betrag abgebucht, ohne sich mal zu melden und etwas dazu zu sagen.

Einzig und allein der Kursleiter hat sich wieder gemeldet und geschildert, dass laut AGB ein abgebrochener Kurs trotzdem voll zu bezahlen sei. Mit dem konnte ich aber nicht darüber diskutieren, da er diese Info auch wieder nur von der Verwaltung weitergab.

Bevor ich jetzt versuche dort in der Verwaltung anzurufen und mal jemanden an die Strippe zu bekommen (die sind per Tel. extrem schwer erreichbar) würde mich mal interessieren, ob die sich jetzt tatsächlich auf die AGB berufen können. Ich sehe das nämlich so, das ein Vertrag zustande kam der besagt, dass alle 12 Termine Dienstags stattfinden und nicht ein Viertel davon kurzfristig auf einmal Freitags stattfinden. Wäre alles kein Thema wenn ich Freitags Zeit hätte.

Lange Rede, kurzer Sinn ... Weiß jemand, ob sich die VHS nun auf ihre AGB berufen kann, obwohl laut Vertrag der Dienstag für alle Termine festgelegt war? Oder ist das juristisch betrachtet ein Vertragsbruch der VHS, so dass sie allenfalls höchstens anteilmäßig die Kursgebühr berechnen dürfen. Für die Termine an denen ich teilnahm bin ich ja auch gerne bereit den Anteil zu bezahlen.

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Sofern in den AGB etwas von möglichen Kursverschiebungen steht, musst du zahlen.

Dazu noch ein Hintergrund. Bei diesem weiterführenden Sprachkurs wurden die Teilnehmer zum Ende des Anfängerkurses gefragt, ob es direkt anschließend einen weiterführenden Kurs geben soll (der offiziel nicht auf der VHS-Kursliste stand). Es kam nur in Frage , wenn ein Wochentag gefunden wird, an denen auch alle Teilnehmer Zeit haben. Dies wurde mit dem Kursleiter besprochen und als einziger Wochentag, an dem alle Zeit haben, blieb der Dienstag übrig. Also spielt der Wochentag, an denen der Kurs eigentlich 12x stattfinden sollte, hierbei noch eine spezielle Rolle. Man hätte man sich das Einigen auf einen Wochentag nämlich im Vorfeld sparen können, da einige Teilnehmer und auch ich an diesem Kurs nämlich gar nicht teilgenommen hätten, wenn er z.B. für Freitags angesetzt gewesen wäre.

Also so gesehen liegt bei dem weiterführendem Kurs nur ein mündlicher Vertrag zwischen den Teilnehmern und dem Kursleiter vor. Unterschrieben wurde nur der zuvor beendete Anfängerkurs.

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Ja ist schon komisch wie die bemessen. Zwar hatte ich während des letzten Jahres eine Menge Aktivitäten, eben wegen dieser Erbschaftskiste und dem Übernehmen und Umschreiben von diversen Konten, doch was hat die Anzahl meiner Konten mit der Kreditwürdigkeit zu tun?

Keines dieser vorübergehnden Konten verfügte- ja nicht mal mein eigenes Girokonto verfügt über einen Disporahmen - bin ich einfach kein Freund davon. Ein logischer Schluss daraus wäre, dass ich auf noch so vielen Konten gar keine Miesen haben kann, die meine Kreditwürdigkeit runter setzen würde.

Und zum Beispiel Tagesgeldkonten oder Sparbücher tauchen dort ja gar nicht auf. Das sollte wohl aber auch der Fall sein, oder etwa nicht? Würde doch sicher eine größere Menge an Gesparten meine Kreditwürdigkeit hochstufen? Komisch, dass da nur Dinge berücksichtigt werden, bei denen man Unsinn in Form von Nichtbezahlung machen könnte.

Jetzt bin ich aber mal gespannt, wie sich das verhält, was gerade passiert; bin gerade in eine weiter entferne Stadt umgezogen und habe deswegen auch dort ein neues Girokonto vor einer Woche eröffnet. Das alte besteht noch für ein paar Wochen, so dass da keine Abbuchungen auf der Strecke bleiben, die noch vom alten Konto abgebucht werden, bis die neuen Kontodaten alle angekommen sind. Mal schauen, ob das den Score wieder nach unten drückt, weil ich ja für kurze Zeit insgesamt wieder ein Girokonto mehr habe, was natürlich bei der Schufa vermerkt ist.

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