ich meine natürlich, nicht bei Ihnen, sondern bei einem Einwohnermeldeamt :)

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es soll begutachtet werden, wie ich so bin als Student :)

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Was sollte ich nach Ihrer Empfehlung erstmal machen. Bei PayPal+Ebay steht, dass ich den Käuferschutz während 45 Tagen nach dem Kauf in Anspruch nehmen könnte, deshalb möchte ich erstmal eine negative Bewertung abgeben und wenn das nichts bringt so ca. in 1 Woche dem PayPal+Ebay ( Käuferschutz )schreiben.


Ach ja, außerdem hat mir der Verkäufer geschrieben, dass er mich bei Ebay und eventuell Polizei anzeigt, da ich ihm in unserem Briefwechsel geschrieben habe, dass er mich betrügen will. So was habe ihm wirklich geschrieben, aber nur in unserem Briefwechsel!

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