Antwort
Meinte natürlich auch unüblich
Meinte natürlich auch unüblich
wenn du volljährig bist, dann sind die die 21 Urlaubstage völlig inordnung. Mit dem Bruttogehalt solltest du noch mal mit deinem Ausbilder reden. Denn es sollte dass im Vertrag stehen, was du tatsächlich auch erhälst.